Studienfinanzierung
Sollten Sie auf Unterstützung in der Finanzierung Ihrer Ausbildung an der STF angewiesen sein, finden Sie folgend alle notwendigen Informationen zum Thema Studienfinanzierung.
Ämter & Stiftungen
Die Stiftung zur Förderung der Textilindustrie (SFT) gewährt unter anderem zinsfreie Darlehen zur Erleichterung des Studiums an der STF sowie anderen „textilen“ Bildungsstätten. Anträge sind an folgende Adresse zu richten:
Swiss Textiles
Michael Berger
Postfach
Beethovenstrasse 20
8022 Zürich
Für eine mögliche Gewährung von Darlehen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Sie arbeiten in einem Betrieb, welcher Mitglied bei Swiss Textiles ist.
- Sie sind Studentin oder Student einer technischen oder gestalterischen Weiterbildung.
- Sie werden nicht oder nicht genügend von Eltern, Firmen oder der öffentlichen Hand (Stipendien) unterstützt.
- Die Schulleitung bestätigt, dass Sie die nötigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zu einem erfolgreichen Studium erfüllen
Die TACO Stiftung trägt den Namen der TACO AG, die in den Jahren 1929 bis 1995 eine erfolgreiche Manipulantenfirma und in dieser Eigenschaft ein wichtiges Bindeglied in der schweizerischen textilen Kette war. Sie kreierte vornehmlich modische Druckstoffe im gehobenen Bereich, die sie weltweit vertrieb. In ihren besten Jahren hatte die TACO Filialen in Mulhouse, Lyon, London und Mailand. Strukturelle Verschiebungen in den textilen Handelsströmen erschwerten das Geschäft gegen das Ende des letzten Jahrhunderts. Im Jahre 1995 wurde die TACO AG deshalb liquidiert.Mit der TACO Stiftung konnte ein Instrument geschaffen werden, das Firmen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der schweizerischen Textilindustrie gemäss besonderem Reglement fördern kann.
EDUCA SWISS ist die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung. Sie fördert alle beruflichen Bildungsprojekte, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Herkunft. Dank deren kostenlosen Coaching und der Vermittlung von Bildungsdarlehen zu sozialverträglichen Konditionen helfen sie motivierten Menschen ihr persönliches Berufsziel zu erreichen. Damit ergänzen sie die bestehenden Förder- und Beratungsangebote – gerade für diejenigen, die heute durch Lücken der Bildungsfinanzierung fallen, weil sie keinen ausreichenden Zugang zu Stipendien haben und/oder von ihren Familien nicht unterstützt werden können.
Verein zur Förderung der schweizerischen Textil-Veredelungs-Industrie
Martin Hämmerle
Schoeller Textil AG
Bahnhofstrasse 17
9475 Sevelen
Tel: +41 81 786 08 00
Die Ostschweizerische Stickfachschule St. Gallen unterstützt Aus- und Weiterbildungen, insbesondere in der Stickerei- Industrie und den artverwandten Berufen.
Für eine mögliche Gewährung von Darlehen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- bescheidene finanzielle Möglichkeiten
- Bezug zur Stickerei
- Aus- und Weiterbildung für die Stickerei-Industrie und artverwandte Berufe
- Businessplan für Projekte
Stiftung Stickfachschule
Bernhard Bischoff
Büchelstrasse 19
9000 St.Gallen
Die Stiftung zur Förderung der Spinnerei, unterstützt Aus- und Weiterbildungen, sowie Projekte- oder Schulungen von Mitarbeitenden.
Für eine mögliche Gewährung von Darlehen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Mitglieder/ Arbeitnehmer einer Baumwollspinnerei oder einer Ausbildung mit Ausrichtung Baumwollspinnerei
- Mitglieder/Arbeitnehmer mit Ausrichtung Spinnerei
- Mitglieder/ Arbeitnehmer der Textilwirtschaft oder einer Ausbildung mit Ausrichtung Textilwirtschaft
Stiftung zur Förderung der Spinnerei
c/o Spoerry 1866 AG
Bergstrasse 25
8890 Flums
STF Schulgeld-Erlasse
- Der/die Antragsteller/in besucht einen Studiengang der STF (Studiendauer mindestens zwei Semester, pro Woche mindestens 10 Lektionen). Teilnehmer von kleineren Kursen werden nicht gefördert.
- Der/die Studierende erhält kein Stipendium eines Kantons und wird auch von den Eltern finanziell nicht genügend unterstützt.
- Der/die Studierende hat das erste Semester abgeschlossen. Das letzte absolvierte Wintersemester hat er/sie mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4.5 oder 50% abgeschlossen und er/sie wurde promoviert (provisorische Promotion genügt).
- Die Studiengangsleitung befürwortet den Schulgeld-Erlass für den/die betreffenden Studierende/n.
- Der/die Studierende erbringt den Nachweis, dass er/sie kein Vermögen und kein die Lebenshaltungskosten übersteigendes Einkommen hat (letzte Steuerverfügung, letzte Lohnabrechnung des Arbeitgebers).
- Der/die Studierende reicht der Schulleitung ein schriftliches Gesuch mit Begründung ein. Dem Gesuch liegt der Vermögens und Einkommensnachweis (siehe oben) bei.
Pro Studierende/r können höchstens zwei Semester zu höchstens je Fr. 3’000 erlassen werden.
Die Gesuche können jährlich vom 5. – 20. Februar der Schulleitung eingereicht werden. Die Gesuchsteller haben die nötigen Papiere rechtzeitig zu besorgen. Am 20. Februar noch unvollständige (siehe Punkt 5 und 6 der Kriterien) oder noch nicht eingetroffene Gesuche werden nicht behandelt.
- Ein Recht auf Schulgelderlass besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Der Geschäftsführende Ausschuss legt einen maximalen, jährlichen Betrag zu Lasten des Stipendienfonds fest, der für Schulgelderlasse verwendet werden darf.
- Die Direktion entscheidet über den Erlass von Schulgeldern aufgrund obiger Kriterien. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Ist der pro Jahr zur Verfügung stehende Betrag erschöpft, werden in diesem Jahr keine Erlasse mehr bewilligt.